Ein Ministerium ohne Rückgrat oder wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Bildungsgerechtigkeit versteht und Rechtsbeugung betreibt

Die folgende Tatsachenschilderung scheint einer demokratisch unterentwickelten Bananenrepublik zu entstammen, spielte und spielt sich aber unter unser aller Augen in einem Land ab, dessen Ministerpräsident und Landesvater Matthias Platzeck sowie der Generalsekretär der SPD Brandenburg Klaus Ness Bildungsgerechtigkeit propagieren.

Es geht um dem Skandal um die Kinder- & Jugendhilfeeinrichtung Alte Ziegelei Rädel e.V.

1.
In der 70. Sitzung des Brandenburger Landtags am 10.Juli 2008 nahm Minister Rupprecht, auf Fragestellung des Abgeordneten Dr. Wieland Niekisch (CDU), Stellung zu den bekanntgewordenen Vorkommnissen und Anschuldigungen gegen die vorerwähnte Einrichtung.

Wörtlich: ( Auszug H.Rupprecht … Timecode 17:45 – des öffentlichen Mittschnitts im Parlamentsarchiv des RBB ) … die ersten Hinweise auf mögliche Misshandlungen in der KJHE Rädel erreichten das Landesjugendamt und nicht das staatliche Schulamt, wie das in machen Medien fälschlicherweise behauptet wurde, Anfang Mai. In der Einrichtung arbeiten insgesamt 16 Erzieherinnen und Erzieher, die Misshandlungsvorwürfe richteten sich gegen eine Mitarbeiterin, die gleichzeitig Heimleiterin ist.… ( Auszug Ende )

Richtig ist jedoch, dass bereits am 2. April 2008 durch eine Strafanzeige (wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen) die Staatsanwaltschaft Potsdam, das Landesjugendamt Brandenburg, das Jugendamt Potsdam Stadt sowie das Jugendamt Prignitz informiert wurden.
Die Vorwürfe richteten sich im Übrigen gegen den nahezu gesamten Vorstand der Einrichtung, wie etwa den ehemaligen Schulleiter der Freien Waldorfschule Potsdam e.V., der zu diesem Zeitpunkt als Vorstandsmitglied der Einrichtung tätig war.

Im Folgenden führt Minister Rupprecht Einzelheiten zu den dann folgenden Abläufen aus, auf die ich in einem späteren Artikel genauer eingehen werde, da die Schilderung nur sehr entfernt die tatsächlichen Abläufe wiedergibt.

2.
Nach den mir vorliegenden Dokumenten war das Staatliche Schulamt Brandenburg bereits ab September 2007 über erhebliche Missstände bei der Schulbildung in der Einrichtung Informiert.
Nur mit anwaltlicher Hilfe konnten seinerzeit die Eltern eines betroffenen Schülers die Eingliederung in eine Regelschule erreichen, wobei der in einem Schulpsychologischen Befund festgestellte Bildungsstand – wegen der unzureichenden Wissensvermittlung in der Einrichtung – keine genaue Klassifikation des tatsächlichen Niveaus zuließ. Was folgte, war eine Erfolgsstory:

Trotz der durch die Erziehungsleiterin der Einrichtung ein halbes Jahr zuvor bescheinigten angeblichen „Unfähigkeit“ des Schülers zur „Beschulung in einer Großklasse“ kam es dank der geänderten Schul- und Lernbedingungen an der Regelschule zu einem regelrechten „Durchstarten“ des Schülers. Vollständig anerkannt im Klassen- und Schulverband, wurde der Schüler zum Ende seines ersten richtigen Schuljahres für seine Persönlichkeit und Lernverhalten sogar ausgezeichnet!

3.
Es kommt -aber noch besser … oder vielmehr noch viel schlechter ! schlechter!
Im Zusammenhang mit den mehr und mehr zu Tage geförderten Unfassbarkeiten stellte ich am 15. Juni 2008 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Referat Schulaufsicht den Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V., versehen mit aussagekräftigen Unterlagen und dem Wunsch nach persönlicher Vorsprache.

Was geschah im Folgenden? Erst einmal nichts ! Dann wieder nichts !

Erst nach mehrmaliger Aufforderung und der Bemühung des Pressesprechers des MBJS (Herrn Breiding) sah sich das Referat Schulaufsicht am 28. Juli 2008 offenbar regelrecht „genötigt“, eine Eingangsbestätigung zu versenden, die zugleich mit guten Ratschlägen versehen war.
Grund zur Hoffnung gab die Versicherung, nach der sich die Aufsichtsbehörden zügig des Problems angenommen hätten und die erhobenen Vorwürfe untersucht werden würden! Soweit die Theorie.

In der Praxis sieht es aber ganz anders aus ! Nachdem in einem meiner vorigen Artikel der bereits erwähnte Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung der Öffentlichkeit vorgestellt und nach den Verantwortlichkeiten der einzelnen Akteure gefragt wurde, konterte die Gegenseite (die Freie Waldorfschule Potsdam e.V.) mit brachialem Getöse.
Es wurden – wie in anderen Fällen, die die Anthroposophische Gemeinschaft betreffen – Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt und diese in der Folge auch erlassen. Inhalt dieser Einstweiligen Verfügung war die Verpflichtung, nicht zu behaupten, dass beim Bildungsministerium Brandenburg ein Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung vorläge.

Gestützt wurde diese Verfügung unter anderem auf ein Schreiben des Bildungsministeriums, in welchem der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. bestätigt wird,„ … dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt (hier der 19. März 2009) kein Anlass zur Prüfung einer Aufhebung der Genehmigung der Waldorfschule Potsdam gemäß § 121 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes besteht.

Ein „Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung“, auf den laut ihrem Schreiben ( Freie Waldorfschule Potsdam e.V. vom 11.03.2009 ) ein Artikel im Havelkurier “Freie Waldorfschule Potsdam versagt bei Aufarbeitung einer Katastrophe” verweist, ist im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht bekannt. …

Verwundert musste ich mir hier mehrmals die nun geröteten Augen reiben.
Nicht nur wegen der schnellen Bearbeitung der Anfrage der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. – nur 8 Tage!
Mein eigener Antrag war zu diesem Zeitpunkt ja bereits 284 Tage alt.

Zu alt für das Bildungsministerium ?
Zu alt für die betroffenen Kinder & Jugendlichen ?
Zu alt für die Freie Waldorfschule Potsdam ?

4.
Ich sah hier keine andere Möglichkeit, als das Bildungsministerium zu dieser Merkwürdigkeit zu befragen und befragte fernmündlich Mitarbeiter des MBJS, die entweder meinen Antrag kannten oder damit beschäftigt waren, diesen zu bearbeiten, oder zumindest in direktem Zusammenhang mit der von mir vorgebrachten Problematik beschäftigt waren.

Klingt komisch, ist aber so ! … und es geschah noch mehr.

Auf nun drängendes Nachfragen und der Darlegung der sich eröffnenden Problemstellung – wir hatten ja nun zwei Schreiben die es gleichzeitig nicht geben dürfte ! – versagte der Auskunftswille des MBJS vollständig. Mann kennt die einschlägigen Erfahrungen im Zusammenhang mit Ämtern und Behörden ja zu Genüge, und ich verzichte auf eine bildhafte Darstellung !

Trotz Fristsetzung und der Ankündigung von rechtlichen Weiterungen geschah …. Nichts !
Auf nun schon angespanntes Nachfragen landete ich bei dem Referenten des Staatssekretärs Jungkamp (Herrn Matthis), der geduldig mein Anliegen aufnahm und schnelle Recherche und Stellungnahme zusicherte.

Dies geschah binnen Tagesfrist, jedoch mit einem unerwarteten Ergebnis !

Herr Matthis teilte mir vorab telefonisch mit, dass er nach Rücksprache mit dem betreffenden Abteilungsleiter ein Schreiben des MBJS ankündigen könne, in welchem mir sinngemäß mitgeteilt würde, dass es keinen Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung der Freien Waldorfschule Potsdam e.V. geben würde. Ich sei ohnehin nicht antragsberechtigt. Nach über 300 Tagen ein richtiges Erfolgserlebnis !

Am Folgetag dann die schriftliche Bestätigung. Ein wahrer Kunstgriff und eine Pretiose in Sachen Konfliktvermeidung !

Einerseits wird mein Schreiben als Antragstellung bezeichnet, andererseits ist eine Antragstellung weder vorgesehen noch erforderlich ?!

Es heißt: „ …

Schulrechtlich ist nicht geregelt, dass es für den Entzug der Genehmigung eines Antrages bedarf und wer in diesem Fall antragsberechtigt ist. Ein Verfahren zum Entzug der Genehmigung einer Ersatzschule ist daher nicht von ggf. vorliegenden Anträgen abhängig, sondern erfolgt bei erheblichen Mängeln von Amts wegen.

Aus diesem Grunde wurde ihr Schreiben, das aus Ihrer Sicht als Antrag formuliert ist, rechtlich als Beschwerde gewertet.“

Ja wie denn nun ? Antrag oder nicht Antrag !

Was heißt bei erheblichen Mängeln von Amts wegen ?
Wann sieht das Bildungsministerium denn Mängel oder wann sieht es sie ein ?

Es ist, wie leider gewohnt eine Aussage ohne Aussage.

Gibt es keine Regelung über Art, Form und Berechtigten, dann ist ein Antrag ein Antrag !

Im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass man einem Schwerverletzen sagt: … Du bist zwar schwerverletzt und hast uns das auch gesagt, aber wenn Du wirklich schwerverletzt sein würdest, dann wäre ja der Notarzt schon da!

Das ist das bildungspolitische Gesicht des Bildungsministeriums und das ist das Gesicht des bildungsfreundlichsten Landes in der Bundesrepublik !

Nun, das spricht doch für sich. Das Bildungsministerium – geführt von Herrn Minister Holger Rupprecht – bringt offenbar Termine und Abläufe durcheinander, erkennt wichtige Zusammenhänge nur schwer oder gar nicht, bearbeitet Vorgänge nach „Gutsherrenart“ und verwechselt Opfer und Täter.

Ein Minister, ein Wort ! ( Holger Rupprecht ) … „Im Moment kann ich keine Versäumnisse der Behörden, die für die Aufklärung zuständig sind erkennen, aber das ist ein Fakt der jetzt geprüft wird und … äh … ich sage zu, dass als auch sicherlich in der Öffentlichkeit ne Klarstellung erfolgen wird wenns da Probleme gegeben hat, von denen ich im Moment noch nichts weiss, bzw. über die ich im Detail im Moment nicht reden kann weil die Staatsanwaltschaft die Führung der Ermittlungen übernommen hat und das schränkt auch meine Möglichkeiten ein mich dazu zu äußern. … also es ist … äh … von uns natürlich entsprechend Kontakt aufgenommen worden zu den Ämtern, speziell dem Landesjugendamt. Wir haben also auch das Landesjugendamt aufgefordert ähnliche Einrichtungen zu kontaktieren, mit den Vorwürfen also dort auch vertraut zu machen, auch nachzufragen wie sieht es aus. Ich glaube schon, dass so ein Vorfall so bedauerlich er auch ist, dazu führt dass sehr viel genauer hingeschaut wird in den Einrichtungen und auch bei den Aufsichtsführenden Behörden. Äh … so schlimm das ist .. aber das kann auch die Qualität der Arbeit zukünftig befördern, ich wünschte mir natürlich wir hätten solche Vorfälle nicht.“ Klarer Fall. …

Herr Minister Rupprecht, in meinen Augen haben Sie hier jede Glaubwürdigkeit verspielt. Als oberster Dienstherr der Bildungsministeriums, des Staatlichen Schulamtes und des Landesjugendamtes haben Sie während Ihrer Dienstzeit die vorhandenen Probleme nicht erkannt, und an einem Qualitätsmanagement schein es auch zu fehlen. Sie haben Ihren Laden nicht im Griff und schlicht und einfach versagt. Warum sollten Sie erneut das Vertrauen der Brandenburger und Prignitzer Wähler ausgesprochen bekommen?

Diese und weitere Fragen werden wir in weiteren Berichten klären können und danken dem Leser für seine Aufmerksamkeit und sein Interesse.

Ihr Alexander D. Wietschel
Pressesprecher einer Initiative betroffener Eltern und Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereines zur Hilfe durch Aufklärung und Bildung.

Ziel des Anfang 2009 gegründeten Vereins ist u.A. die Aufklärung, Aufarbeitung, Hilfestellung sowie öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit den Vorgängen in der KJHE “Alte Ziegelei Rädel e.V.”, dem “Hofgut Alte Ziegelei Rädel GmbH”, der “Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen Berlin-Brandenburg”, der “Freien Waldorfschule Potsdam e.V.” sowie dem “Par-Ce-Val Jugendhilfeverbund Berlin-Brandenburg-Sachsen” und dem “Matthisburg e.V.” ( Schlatkow – MV ) in Verbindung mir der “Dorf Seewalde gGmbH” ( Wustrow – Müritz ).


Bezüge

Landtag Brandenburg – 4. WahlperiodeDrucksache 4/6428

MBJS – Alte Ziegelei Rädel – Entzug Schulgenehmigung – 2008 06 15

Alte Ziegelei Rädel – MBJS – Schulaufsicht Mayer – Re Antrag auf Entzug der Schulgenehmigung – 2008 07 28

Alte Ziegelei Rädel – MBJS – Ref. 25 – Dr. Budde – Sachstandsanfrage Antrag Schulgenehmigung Waldorfschule Potsdam – 2009 04 20

 

 

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